Allgemeine Geschäftsbedingungen von olaugh.de

(Stand: 02/2021) 

§ 1 Geltungsbereich 

Sämtlichen Verträgen zwischen Olaf Schneider, Training & Seminare, Poststrasse 14, 71263 Weil der Stadt, (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem Teilnehmer über die Teilnahme an Veranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss 

(1) Die Veranstalter bieten die nachfolgenden Arten von Veranstaltungen an: 

  • Business Beratung
  • Business Rakete
  • Life Coaching
  • Pimp up your Life
  • NLP Practitioner goes Business Training, Dauer ca. 7 – 10 Tage 
  • NLP Master
  • NLP Quickie-Seminare

Preise, Mindestteilnehmerzahlen und weitere Einzelheiten zu den angebotenen Veranstaltungen sind der Homepage der Veranstalter (www.olaugh.de) zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sich vor der Anmeldung mit den auf der Homepage der Veranstalter beschriebenen Inhalten der jeweiligen Veranstaltung vertraut zu machen. Auch der Ort der Leistungserbringung ist der Homepage der Veranstalter zu entnehmen. Im Zweifel hat der Teilnehmer offene Fragen vor der Anmeldung mit den Veranstaltern zu klären. 

(2) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über den Link auf der Homepage der Veranstalter (www.olaugh.de), telefonisch oder per E-Mail (info@olaugh.de). Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser AGB an. 

(3) Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalter zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail, die auch Details zu der jeweiligen Veranstaltung, eine Rechnung sowie eine Anfahrtsbeschreibung enthält. Ist die Zahl der verfügbaren Plätze für eine Veranstaltung erreicht, werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Veranstalterin in eine Warteliste aufgenommen. Die Absender solcher Anmeldungen werden hierüber unverzüglich per E-Mail informiert. Gleiches gilt, wenn eine Anmeldung (endgültig) nicht bestätigt werden kann. 

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§ 3 Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 

(1) Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen außerhalb der Geschäftsräume der Veranstalter oder einen mit der Veranstalter per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag zu widerrufen. 

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (§ 2 (3)). 

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer den Veranstaltern (E-Mail: hello@nlp-power.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmer kann dafür das dem Bestätigungsschreiben oder der Bestätigungs-E-Mail beigefügte Widerrufsformular (Widerrufsformular olaugh.de) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

Folgen des Widerrufs 

(5) Wenn der Teilnehmer einen Vertrag widerruft, hat der Anbieter ihm alle Zahlungen, die er von dem Teilnehmer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung als die von den Veranstalter angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei den Veranstaltern eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden die Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

(6) Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Veranstalter die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben die Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Veranstalter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

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§ 4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen 

(1) Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer zusammen mit der Bestätigungs-E- Mail eine Rechnung über die Veranstaltungsgebühr. Ist in der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben, ist der Rechnungsbetrag vorbehaltlich der Regelung in nachfolgendem Abs. (2) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

(2) Erfolgt die Anmeldung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen oder den Veranstaltern in bar zu übergeben. 

(3) Alle auf der Website der Veranstalter angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (Bruttopreise). Auf den Rechnungen wird die Umsatzsteuer separat ausgewiesen, soweit sie anfällt. 

(4) Wird der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig überwiesen und auch innerhalb einer von den Veranstalten gesetzten angemessenen Frist nicht bezahlt, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren und den hierdurch freigewordenen Platz anderweitig zu vergeben. 

(5) Reicht der Teilnehmer einen Bildungsscheck ein und lehnt die Förderstelle die Abrechnung des Bildungsschecks ab, hat der Teilnehmer den Rechnungsbetrag in voller Höhe auszugleichen. 

§ 5 Stornierung durch den Teilnehmer 

(1) Die Stornierung eines Trainings durch den Teilnehmer kann nur bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Trainings erklärt werden. Danach fallen 50% der Veranstaltungsgebühr an. Wird die Stornierung weniger als zwei Wochen vor Trainingsbeginn erklärt, ist vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (3) und (4), die volle Trainingsgebühr zu zahlen. 

(2) Die Stornierung einer Veranstaltung nach Abs. (1) hat schriftlich oder in Textform (per E- Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der in Abs. (1) genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung bei den Veranstaltern. 

(3) Bei nicht rechtzeitiger Stornierung fallen Veranstaltungsgebühren nicht an, wenn der durch die Stornierung freiwerdende Platz durch eine Anmeldung von der Warteliste neu besetzt wird. 

(4) Bei nicht rechtzeitiger Stornierung fallen Veranstaltungsgebühren auch dann nicht an, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt, der sich verbindlich zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung verpflichtet und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Ersatzteilnehmer hat sich in diesem Fall spätestens zwei volle Tage vor Beginn der Veranstaltung bei den Veranstaltern zu melden. Der Veranstalter behält sich vor, eine Teilnahme des Ersatzteilnehmers aus sachlichen Gründen abzulehnen. Lehnen die Veranstalter die Teilnahme des Ersatzteilnehmers ab oder zahlt der Ersatzteilnehmer der Veranstaltungsgebühr nicht, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung gemäß Abs. (1) verpflichtet. 

(5) Die Veranstalter empfehlen den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung die Veranstaltungsgebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten erstattet. 

§ 6 Stornierung durch die Veranstalter 

(1) Die Veranstalter können eine Veranstaltung aus wichtigem Grund stornieren. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn die auf der Homepage angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei plötzlicher Erkrankung der Veranstalter, eines Trainers oder Referenten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Angemeldete Teilnehmer werden über die Stornierung unverzüglich per E-Mail oder telefonisch informiert. Bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden von den Veranstaltern zurückbezahlt, es sei denn, der Veranstalter einigt sich mit dem Teilnehmer auf die Durchführung von Ersatzterminen. 

(2) Bei laufenden Veranstaltungen behält sich der Veranstalter vor, im Falle von Erkrankung oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse Ersatztermine zu vereinbaren oder eine qualifizierte Vertretung einsetzen. 

(3) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Veranstaltern ist in den vorstehenden Absätzen (1) und (2) genannten Fällen ausgeschlossen. 

(4) Die Veranstalter empfehlen den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die die Veranstaltungsgebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten erstattet. 

§ 7 Durchführung von Veranstaltungen 

(1) Die Veranstalter behalten sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor oder während der Veranstaltungen durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. 

(2) Die Veranstalter behalten sich eine Änderung der auf ihrer Homepage veröffentlichten Termine und Zeiten sowie der Veranstaltungsorte vor, sofern noch keine von ihr bestätigten Anmeldungen vorliegen. Liegen bereits bestätigte Anmeldungen vor, werden dennoch erforderliche Änderungen (z.B. bei kurzfristiger Absage eines gebuchten Veranstaltungsraumes) mit den angemeldeten Teilnehmern abgestimmt. Kann ein Teilnehmer aufgrund dieser erforderlichen Änderungen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wird die Veranstaltungsgebühr erstattet. 

(3) Die Veranstalter sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten (z.B. bei Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleichermaßen qualifizierte Referenten zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist. Der Austausch eines Referenten oder Trainers berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung. 

(4) Der Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien ohne vorherige Ankündigung werden hiermit vorbehalten. Der Inhalt der Lehrmaterialien stellt geistiges Eigentum der Veranstalter oder Dritter dar und ist urheberrechtlich geschützt. Die im Rahmen einer Veranstaltung von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jede Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Lehrmaterialien ist untersagt. 

(5) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Störung der Veranstaltung oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstaltungsleiters nicht zu einer Veranstaltung zuzulassen bzw. von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Die Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall nicht (auch nicht anteilig) erstattet. 

(6) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben die Teilnehmer für Übernachtungen und Verpflegung während der Dauer der Veranstaltung selbst Sorge zu tragen. Hierfür anfallende Kosten sind in den Veranstaltungsgebühren nicht enthalten. 

§ 8 Datenschutz 

(1) Der Teilnehmer stimmt mit seiner Anmeldung der Verarbeitung und Speicherung seiner für die Teilnahme sowie für organisatorische Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Veranstalter zu. Anzugeben sind im Rahmen der Anmeldung der volle Name des Teilnehmers, das Geburtsdatum, seine Adresse sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Veranstalter erfolgt im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die in Abs. (1) genannten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages, zur Durchführung der Veranstaltungen sowie zu Abrechnungszwecken verwendet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht. 

(3) Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie die Löschung dieser Daten zu verlangen. Weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind aus der Datenschutzerklärung ersichtlich, die auf der Homepage der Veranstalterin (www.olaugh.de) über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist. 

§ 9 Haftung 

(1) Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindet, wird er gemeinsam mit seinem Arzt oder Therapeuten entscheiden, ob eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist. Die NLP-Veranstaltungen, die Seminarkonzepte und Trainingsinhalte, als auch die Einzel-/ Online-Coachings stellen keine medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen dar. Diese sind nicht geeignet, um psychische Erkrankungen aufzuarbeiten oder zu heilen. Die Teilnahme an den Seminaren, Trainings bzw. Coachings erfolgt freiwillig und voll eigenverantwortlich. 

(2) Ungeachtet des Rechtsgrundes haften die Veranstalter nicht für Schäden des Teilnehmers, die durch einfache Fahrlässigkeit der Veranstalter, ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 

(3) In Abweichung von § 9 (2) haften die Veranstalter auch für nur einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer somit regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 

(4) Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen in diesen AGB gelten nicht für (i) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände, (ii) die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, und (iv) die Haftung für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die Einhaltung verbindlich zugesagter Termine oder arglistig verschwiegene Mängel. 

§ 10 Allgemeine Bestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen den Veranstaltern und dem Teilnehmer sollen schriftlich erfolgen. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben jedoch Vorrang vor diesen AGB. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen den Veranstaltern und dem Teilnehmer unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, werden alle unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen rückwirkend durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die hinsichtlich des Inhalts und des wirtschaftlichen Zwecks den ursprünglichen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

(3) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Veranstaltern und dem Teilnehmer findet deutsches Recht Anwendung.